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Adresse ändern nach dem Umzug: wen Sie wann informieren

Eine neue Wohnung bedeutet eine neue Adresse — und ein Dutzend Stellen, die davon erfahren müssen. Diese Checkliste ordnet alles nach vor dem Umzug, den ersten zwei Wochen und dem ersten Monat.

Aktualisiert: 03.10.2026

Vor dem Umzug

  • Nachsendeauftrag: Die Deutsche Post schickt Ihre Briefe gegen Gebühr an die neue Adresse weiter. Beauftragen Sie den Service einige Tage vor dem Umzug direkt bei der Deutschen Post — Nachahmer-Websites verlangen für dieselbe Leistung Aufschläge.
  • Jobcenter: Zahlt das Jobcenter Ihre Miete, lassen Sie sich die neue Wohnung vor der Unterschrift unter den Mietvertrag zusichern (Zusicherung). Mehr dazu: Jobcenter und Miete.
  • Ausländerbehörde: Enthält Ihr Aufenthaltstitel eine Wohnsitzauflage, etwa nach vorübergehendem Schutz, klären Sie vor einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland mit der Behörde, ob das möglich ist.
  • Wohngeld: Wohngeld wird für eine bestimmte Wohnung bewilligt. Für die neue Wohnung müssen Sie in der Regel neu beantragen — siehe unseren Ratgeber zum Wohngeld.
  • Schule und Kita: Informieren Sie Schule und Kita frühzeitig. Muss Ihr Kind die Schule wechseln, wenden Sie sich an das Schulamt des neuen Bezirks.
  • Alte Wohnung: Kündigen Sie rechtzeitig und planen Sie die Übergabe — siehe Mietvertrag kündigen.

Strom, Gas und Internet

  • Strom und Gas: Teilen Sie Ihrem Versorger das Umzugsdatum und die Zählerstände der alten Wohnung mit. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ein Sondervertrag läuft meist an der neuen Adresse weiter, wenn der Versorger dort liefern kann; sonst dürfen Haushaltskunden bei einem Umzug in der Regel mit sechs Wochen Frist kündigen (§ 41b EnWG).
  • Notieren Sie in der neuen Wohnung am Einzugstag die Zählerstände und melden Sie sich bei einem Versorger an. Tun Sie nichts, werden Sie meist in der Grundversorgung beliefert, die oft teurer ist.
  • Internet und Festnetz (§ 60 TKG): Bei einem Umzug muss der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen und ohne neue Laufzeit weiter erbringen, sofern er sie dort anbietet. Er darf ein Entgelt für den Umzug verlangen, aber nicht mehr als für einen Neuanschluss. Gibt es die Leistung an der neuen Adresse nicht, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen — das ist das Sonderkündigungsrecht.

Die ersten zwei Wochen: Ummeldung

Ihre neue Adresse müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden — auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt (Ummeldung, § 17 Bundesmeldegesetz, BMG). Sie brauchen die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters; von der alten Adresse werden Sie automatisch abgemeldet. Wer sich zu spät meldet, riskiert ein Bußgeld. Wie der Termin abläuft, steht im Ratgeber zur Anmeldung. Bringen Sie Personalausweis oder Pass mit: Beim deutschen Personalausweis wird die neue Adresse auf dem Chip gespeichert, und Sie erhalten einen Adressaufkleber.

Online: In Berlin können Personen ab 18 Jahren mit deutschem Personalausweis oder eID-Karte für EU-Bürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion einen Umzug innerhalb Deutschlands online melden. Sie brauchen ein BundID-Konto, die PIN und die AusweisApp auf dem Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Das ist kostenlos. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) geht das nicht; Nicht-EU-Bürger melden sich derzeit persönlich um.

Sie haben einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)? Bringen Sie ihn zusammen mit dem Pass zum Termin im Bürgeramt und fragen Sie, ob die neue Adresse dort aktualisiert werden kann. Wenn nicht, fragen Sie beim Landesamt für Einwanderung (LEA) nach, wie die Karte aktualisiert wird. Bewahren Sie in jedem Fall die Meldebestätigung auf.

Was die Meldebehörde selbst weitergibt

Die Meldebehörde übermittelt bestimmte Daten an andere öffentliche Stellen — etwa über Ihre Steuer-ID an die Steuerverwaltung, in der Regel an die Ausländerbehörde und bei regelmäßigen Abgleichen an den Beitragsservice des Rundfunkbeitrags. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Vertragspartner erfahren vom Bürgeramt nichts. Informieren Sie sie selbst.

Der erste Monat: wen Sie noch informieren

  • Rundfunkbeitrag: Melden Sie den Umzug online beim Beitragsservice. Zahlt schon jemand für die neue Wohnung, geben Sie dessen Beitragsnummer an, damit Sie nicht doppelt zahlen.
  • Bank: Ändern Sie die Adresse im Online-Banking oder in der App — sonst gehen Kontoauszüge und neue Karten an die alte Adresse.
  • Krankenkasse: Teilen Sie die neue Adresse mit; die Kasse schickt Ihnen Briefe und Beitragsbescheide.
  • Arbeitgeber: Geben Sie der Personalabteilung die neue Adresse für Gehaltsabrechnungen und Steuerunterlagen.
  • Jobcenter, Familienkasse, Wohngeldstelle: Melden Sie den Umzug sofort — Sie sind verpflichtet, Änderungen mitzuteilen, die Ihre Leistungen betreffen. Schicken Sie die Meldebestätigung, dem Jobcenter auch den neuen Mietvertrag.
  • Auto (Zulassung): Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I muss unverzüglich geändert werden. Innerhalb Berlins geht das in einem Bürgeramt, bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder online gegen eine kleine Gebühr.
  • Hausratversicherung: Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig. Während des Umzugs ist der Hausrat meist für eine Übergangszeit an beiden Adressen versichert; der Beitrag kann sich mit der neuen Adresse oder Wohnfläche ändern.
  • Handy, Deutschlandticket und andere Verträge: Aktualisieren Sie die Adresse im Kundenkonto — beim Mobilfunkanbieter, im Deutschlandticket-Abo (zum Beispiel bei der BVG), im Fitnessstudio, bei Streamingdiensten und Onlineshops.

Kleinigkeiten, die man leicht vergisst

  • Schreiben Sie am Umzugstag Ihren Namen an Briefkasten und Klingel — sonst erreichen Sie Briefe, Pakete und Behördenpost womöglich nicht.
  • Ärzte, Apotheke, Zahnarzt, Bibliotheksausweis, Vereine: Sagen Sie beim nächsten Besuch Bescheid.
  • Legen Sie eine Liste aller Verträge an und haken Sie jeden Punkt ab; bewahren Sie die Bestätigungen der Adressänderung auf.
  • Prüfen Sie den Nachsendeauftrag, bevor er endet: Bis dahin sollten alle, die noch an die alte Adresse schreiben, die neue kennen.

Noch nicht umgezogen? Lesen Sie, was Sie im Mietvertrag prüfen sollten und wie Sie Ihre Kaution zurückbekommen. Auf Flat-Radar können Sie kostenlos ein Wohnungsgesuch erstellen: Vermieter sehen es, und neue passende Inserate kommen per E-Mail zu Ihnen.

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