Checkliste: die erste Woche
- Ziehen Sie in eine Zwischenunterkunft, in der Sie sich anmelden können (siehe unten).
- Buchen Sie sofort einen Termin im Bürgeramt auf service.berlin.de: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Mehr dazu: Anmeldung.
- Sorgen Sie für eine Krankenversicherung — sie ist für alle Pflicht, die in Deutschland wohnen.
- Besorgen Sie sich eine SIM-Karte: Prepaid ist für den Anfang am einfachsten; zur Freischaltung brauchen Sie ein Ausweisdokument.
- Kaufen Sie ein Deutschlandticket für Bus und Bahn: 2026 kostet es 63 € im Monat.
Checkliste: der erste Monat
- Melden Sie sich im Bürgeramt an und bewahren Sie die Meldebestätigung gut auf — Sie brauchen sie oft.
- Eröffnen Sie ein Girokonto.
- Ihre Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer) kommt nach der ersten Anmeldung per Post — schreiben Sie deshalb Ihren Namen an den Briefkasten. Ist sie nach drei Monaten nicht da, wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, beantragen Sie ihn rechtzeitig bei der Berliner Einwanderungsbehörde, dem Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Melden Sie Ihre Wohnung für den Rundfunkbeitrag an — oder nennen Sie dem Beitragsservice die Beitragsnummer der Person, die für Ihre Wohnung bereits zahlt.
- Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen und beginnen Sie mit der Suche nach einer dauerhaften Wohnung.
Zuerst eine Zwischenunterkunft
Die Suche nach einer eigenen Wohnung kann in Berlin lange dauern. Viele Neuankömmlinge wohnen deshalb zunächst in einem möblierten Zimmer oder Apartment für einige Wochen oder Monate (oft als „Wohnen auf Zeit“ angeboten), zur Zwischenmiete oder in einem WG-Zimmer. Solche Angebote bekommt man leichter als eine reguläre Wohnung, möblierte Wohnungen sind aber meist teurer, und die Verträge sind oft befristet. Prüfen Sie, was in der Miete enthalten ist und welche Kündigungsfrist gilt.
Fragen Sie vor der Buchung, ob Sie sich unter der Adresse anmelden können und eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten. Überweisen Sie niemals Geld, bevor Sie die Unterkunft persönlich gesehen und einen Vertrag unterschrieben haben.
Bankkonto und Krankenversicherung
Gehalt, Sozialleistungen und Miete laufen in der Regel über ein Girokonto. Banken verlangen ein Ausweisdokument und oft die Meldebestätigung. Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat — auch ohne festen Wohnsitz — Anspruch auf ein Basiskonto: Die Bank muss es spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang des vollständigen Antrags anbieten, und die Entgelte müssen angemessen sein. Mit dem ersten deutschen Konto beginnt meist auch Ihre Akte bei der SCHUFA — eine Auskunft daraus verlangen viele Vermieter.
Die meisten Menschen sind gesetzlich versichert: Als Arbeitnehmer wählen Sie selbst eine Krankenkasse, und Ihr Beitragsanteil wird vom Lohn abgezogen. Eine private Krankenversicherung ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa für Selbstständige oder Beschäftigte mit hohem Einkommen. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter bezieht, ist in der Regel darüber versichert. Haben Sie nur eine Reisekrankenversicherung oder eine Versicherung aus dem Ausland, klären Sie frühzeitig, ob sie ausreicht.
Aufenthaltstitel: das LEA
Bürger von EU-Staaten brauchen keinen Aufenthaltstitel. Alle anderen wenden sich an das LEA, die frühere Ausländerbehörde. Viele Anträge — etwa zur Beschäftigung, aus familiären oder humanitären Gründen — stellen Sie inzwischen online auf berlin.de/einwanderung. Beantragen Sie den Titel, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, und bewahren Sie die Bestätigung Ihres Antrags auf.
Wenn Sie aus der Ukraine kommen
- Vorübergehender Schutz (Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG): Die EU hat ihn bis zum 04.03.2028 verlängert. In Deutschland gelten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24, die am 01.02.2026 gültig waren, derzeit bis zum 04.03.2027 fort — auch wenn auf der Karte ein früheres Datum steht. Achten Sie auf Mitteilungen des LEA zur Zeit danach.
- Wer neu ankommt, registriert sich im Ankunftszentrum in Reinickendorf und wird einem Bundesland zugewiesen. Werden Sie Berlin zugewiesen, stellen Sie den Antrag online beim LEA und erhalten sofort eine PDF-Bestätigung, dass Sie sich hier aufhalten und arbeiten dürfen. Nach einem EU-Beschluss müssen Erstantragsteller mit militärischen Pflichten in der Ukraine ab dem 05.08.2026 in der Regel nachweisen, dass sie diese einhalten; wie das in der Praxis umgesetzt wird, erfahren Sie beim LEA.
- Leistungen: Bis Sie den Aufenthaltstitel oder diese Bestätigung haben, zahlt das Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Danach zahlt das Jobcenter Grundsicherungsgeld, wenn Sie erwerbsfähig sind; andernfalls ist das Sozialamt zuständig. Soll ein Amt Ihre Miete übernehmen, lesen Sie, was Sie vor der Unterschrift klären sollten.
- Ein geplantes Gesetz soll Menschen, die ab dem 01.04.2025 eingereist sind, vom Jobcenter in das AsylbLG überführen. Stand Anfang Oktober 2026 ist es noch nicht in Kraft — fragen Sie Ihr Jobcenter nach dem aktuellen Stand.
Ticket, Rundfunkbeitrag, Handy und Internet
- Deutschlandticket: 2026 monatlich 63 € für Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs in ganz Deutschland (nicht für ICE oder IC); das Abo ist monatlich kündbar. Beziehen Sie Sozialleistungen, fragen Sie nach dem günstigeren Berlin-Ticket S für den Tarifbereich AB (2026: 27,50 € im Monat).
- Rundfunkbeitrag: derzeit 18,36 € im Monat pro Wohnung, egal wie viele Menschen dort wohnen; in einer WG zahlt eine Person für alle. Wer Grundsicherungsgeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder bestimmte andere Leistungen bezieht, kann eine Befreiung beantragen.
- Handy- und Internetverträge: Die Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, und Anbieter müssen auch einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten; danach können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen — ebenso, wenn Sie an eine Adresse umziehen, an der Ihr Anbieter die Leistung nicht erbringen kann. Vor Vertragsabschluss prüfen Anbieter oft Ihre Bonität, deshalb ist Prepaid für den Anfang einfacher.
Von der Zwischenlösung zur eigenen Wohnung
- Lesen Sie, wie Sie eine Wohnung in Berlin finden und ob WG-Zimmer oder eigene Wohnung besser zu Ihnen passt.
- Prüfen Sie, ob Sie einen WBS bekommen — damit stehen Ihnen geförderte Wohnungen mit niedrigerer Miete offen.
- Gehen Sie gut vorbereitet zur Besichtigung — mit unserer Besichtigungs-Checkliste.
- Auf Flat-Radar stöbern Sie im Inseratskatalog und erstellen ein kostenloses Wohnungsgesuch: Vermieter sehen, was Sie suchen, und neue passende Inserate kommen per E-Mail.
Wo Sie Hilfe bekommen
- Mieterberatung: Alle Berliner Bezirke bieten eine kostenlose Mieterberatung für Mieter im Bezirk an.
- Migrationsberatung: Kostenlose Beratungsstellen für Zugewanderte helfen Erwachsenen und jungen Menschen bei Behördenbriefen, Anträgen und den nächsten Schritten, oft in mehreren Sprachen. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über die Suche BAMF-NAvI auf bamf.de.
- Weitere Antworten rund ums Mieten in Deutschland: alle unsere Ratgeber.