Wer die Landeseigenen sind
Berlin hat sieben landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM und berlinovo. Nach eigenen Angaben bewirtschaften sie fast jede vierte Mietwohnung der Stadt. Sie vermieten direkt — ohne Makler und ohne Provision.
Wo Sie die Wohnungen finden
- inberlinwohnen.de ist das gemeinsame Portal aller sieben Gesellschaften. Dort stehen die freien Wohnungen; in jedem Angebot sehen Sie, ob ein WBS nötig ist.
- Auf den Websites der Gesellschaften selbst bewerben Sie sich auf die Angebote und können vielfach ein Suchprofil anlegen. Die Gewobag zum Beispiel benachrichtigt Sie per E-Mail, sobald ein passendes Angebot erscheint, und die HOWOGE hat eine eigene Wohnungssuche-App.
- berlinovo vermietet unter anderem möblierte Apartments, etwa für Studierende und junge Berufstätige. Die Bedingungen können dort von normalen Mietwohnungen abweichen.
- Wenn Sie schon bei einer der Gesellschaften wohnen, können Sie auf inberlinwohnen.de einen Wohnungstausch mit anderen Mieterinnen und Mietern der Landeseigenen suchen.
Wie viele Wohnungen an WBS-Haushalte gehen
Die Regeln stehen in der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin, die von 2024 bis Ende 2027 gilt. Danach gehen 63 % der jährlich wiedervermieteten Bestandswohnungen an WBS-berechtigte Haushalte: die Hälfte an Haushalte mit einem Einkommen bis 140 % der Bundeseinkommensgrenze, die andere Hälfte an Haushalte zwischen 140 % und 220 %. Ein Viertel dieser 63 % ist für Menschen mit besonderem Wohnbedarf vorgesehen. Im Neubau muss mindestens die Hälfte der Wohnfläche gefördert sein. Welche Wohnung an welche Gruppe geht, entscheidet die Gesellschaft — das steht im Angebot. Wie Sie den Schein bekommen, lesen Sie im Ratgeber zum WBS.
So läuft die Bewerbung meist ab
- Sie melden sich über das Kontaktformular im Angebot der Gesellschaft oder des Portals — meist reichen Name und E-Mail-Adresse.
- Die Gesellschaft wählt aus, wer zur Besichtigung kommt. Die HOWOGE etwa bekommt nach eigenen Angaben oft mehrere Hundert Anfragen pro Wohnung und lost die Besichtigungstermine aus.
- Nach der Besichtigung geben Sie Haushaltsgröße und Einkommen an; die Gesellschaft prüft, ob Sie die Voraussetzungen der Wohnung erfüllen (etwa einen WBS).
- Sie laden Ihre Unterlagen hoch oder reichen sie ein. Passen mehrere Bewerber, entscheiden manche Gesellschaften per Zufallsprinzip.
- Fällt die Wahl auf Sie, bekommen Sie ein Mietvertragsangebot und unterschreiben.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Personalausweis oder Reisepass, bei Nicht-EU-Staatsangehörigen auch den Aufenthaltstitel.
- Einkommensnachweise aller erwachsenen Haushaltsmitglieder, zum Beispiel die letzten Gehaltsabrechnungen oder Bescheide vom Jobcenter oder anderen Stellen.
- Den WBS, wenn das Angebot ihn verlangt.
- Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres bisherigen Vermieters.
- Manche Gesellschaften prüfen die Bonität, etwa über die SCHUFA, oder akzeptieren eine Bürgschaft. Was genau verlangt wird, steht im Angebot oder auf der Website der Gesellschaft.
Miete: Kappung bei Erhöhungen und die 27-%-Regel
Die Kooperationsvereinbarung begrenzt Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen: im Durchschnitt des Unternehmens auf höchstens 2,9 % pro Jahr. Außerdem gibt es das Leistbarkeitsversprechen: Liegt das Einkommen Ihres Haushalts unter bestimmten Grenzen und ist die Wohnung nicht zu groß, können Sie beantragen, dass die Nettokaltmiete höchstens 27 % des Haushaltseinkommens beträgt. Der Antrag geht an Ihre Gesellschaft; welche Nachweise sie braucht, klären Sie dort. Wichtig: Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung der Unternehmen, nicht um einen einklagbaren Rechtsanspruch.
Realistische Erwartungen
Die Chance auf eine bestimmte Wohnung ist klein, weil sehr viele sich bewerben und oft das Los entscheidet. Die Zahl Ihrer Bewerbungen zählt daher mehr als ein perfektes Anschreiben. Schauen Sie täglich auf das Portal und die Websites, schalten Sie Benachrichtigungen ein und reagieren Sie sofort. Halten Sie Ihre Unterlagen als PDF bereit und ziehen Sie mehrere Bezirke in Betracht, auch außerhalb der Innenstadt.
Die Landeseigenen verlangen kein Geld für Besichtigung, Reservierung oder Bewerbung und arbeiten nicht mit Vermittlern. Will jemand in ihrem Namen vor der Vertragsunterschrift Geld überwiesen haben, ist das Betrug. Die HOWOGE warnt ausdrücklich: Angebotenes Geld oder Geschenke wertet sie als Bestechungsversuch und schließt die Person ein Jahr lang von der Vermietung aus. Im Zweifel prüfen Sie das Angebot auf der offiziellen Website der Gesellschaft.
Lesen Sie auch, wie Sie eine Wohnung in Berlin finden und wie Sie einen WBS beantragen. Parallel können Sie auf Flat-Radar kostenlos ein Wohnungsgesuch erstellen: Vermieter sehen es, und neue passende Inserate kommen per E-Mail.