Was ist ein WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, dass das Einkommen Ihres Haushalts bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Nur mit WBS dürfen Sie geförderte Sozialwohnungen mieten, deren Miete unter dem Niveau des freien Marktes liegt. In Berlin brauchen Sie einen WBS auch für viele Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Wer kann einen WBS beantragen?
- Volljährige, die sich nicht nur vorübergehend — mindestens 11 Monate — in Berlin aufhalten und einen eigenen Haushalt führen;
- Deutsche und EU-Bürger sowie Bürger anderer Staaten mit einer Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist;
- auch Menschen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können einen WBS beantragen — das Wohnungsamt prüft, wie lange der Aufenthaltstitel gilt;
- das Haushaltseinkommen darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten (siehe unten).
Einkommensgrenzen in Berlin
Die Zahl auf dem WBS zeigt, wie weit Ihr Einkommen die bundesgesetzliche Einkommensgrenze überschreiten darf: WBS 100 bedeutet innerhalb der Grenze, WBS 140 bis zu 40 % darüber. Für fast alle Sozialwohnungen ist ein WBS 100 oder WBS 140 erforderlich. Ein Teil neuerer geförderter Wohnungen steht auch mit WBS 160, 180 oder 220 offen — also mit einem Einkommen bis zu 60 %, 80 % oder 120 % über der Grenze.
Einkommensgrenzen für den WBS 140 in Berlin (anrechenbares Jahreseinkommen des Haushalts, Stand 2026):
- 1 Person: 16.800 €
- 2 Personen: 25.200 €
- jede weitere Person: + 5.740 €
- zusätzlich je Kind: + 700 €
Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt. Abgezogen werden Werbungskosten (mindestens die Pauschale) und jeweils bis zu 10 % für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung — insgesamt höchstens 30 %. Hinzu kommen Freibeträge, etwa für Schwerbehinderte oder junge Ehepaare. Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Ihren Anspruch können Sie mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung online prüfen.
Je niedriger die Zahl auf Ihrem WBS, desto mehr Wohnungen stehen Ihnen offen: Mit einem WBS 140 können Sie auch Wohnungen mieten, für die ein WBS 160, 180 oder 220 verlangt wird — aber nicht umgekehrt.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Grundsätzlich ein Wohnraum pro Person: Ein Ehepaar mit drei Kindern kann eine Wohnung mit bis zu fünf Räumen mieten. Alleinstehende dürfen auch eine Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnung mit bis zu 50 m² beziehen. In besonderen Fällen, etwa wegen einer Behinderung, kann zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden.
So beantragen Sie den WBS
- Füllen Sie den Antrag (Vordruck BauWohn 502), die Einkommenserklärung (BauWohn 504) und die Einkommensbescheinigung (BauWohn 504a) aus. Die Vordrucke gibt es auf berlin.de und im Bürgeramt.
- Fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und je nach Situation Aufenthaltstitel, Heirats- oder Geburtsurkunden, Schwerbehindertenausweis oder Studienbescheinigung bei.
- Reichen Sie alles online oder beim Bürgeramt bzw. Wohnungsamt des Bezirks ein, in dem Sie gemeldet sind. Ziehen Sie erst nach Berlin, können Sie den Antrag an ein Berliner Wohnungsamt Ihrer Wahl schicken.
- Der WBS ist gebührenfrei, in der Regel ein Jahr gültig und gilt für ganz Berlin.
WBS mit besonderem Wohnbedarf
Manche Sozialwohnungen sind Haushalten mit besonderem Wohnbedarf vorbehalten — etwa Familien mit Kindern in zu engen Wohnungen, Menschen mit Schwerbehinderung, deren Wohnung ungeeignet ist, Menschen in Notunterkünften oder Leistungsbeziehenden, die vom Jobcenter oder Sozialamt zum Umzug in eine angemessene Wohnung aufgefordert wurden. In der Regel müssen Sie dafür seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
Wohnungssuche mit WBS
- In Inseraten steht, ob und welcher WBS nötig ist, z. B. „WBS 140 erforderlich“.
- Schauen Sie regelmäßig auf die Websites der landeseigenen Wohnungsunternehmen und auf inberlinwohnen.de; lesen Sie auch, wie Sie eine Wohnung in Berlin finden.
- Auf Flat-Radar können Sie in Ihrem Wohnungsgesuch angeben, dass Sie einen WBS haben — so können Vermieter mit WBS-Wohnungen Sie finden.
- Verlängern Sie Ihren WBS rechtzeitig: Beantragen Sie einige Wochen vor Ablauf einen neuen.