Wer Ihre Wohnkosten übernimmt
Seit dem 01.07.2026 heißt die Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherungsgeld (bis dahin: Bürgergeld); Behörden dürfen den alten Namen noch bis Ende 2026 verwenden. Das Jobcenter zahlt es an erwerbsfähige Menschen und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft. Wer nicht erwerbsfähig ist oder das Rentenalter erreicht hat, erhält in der Regel Sozialhilfe vom Sozialamt. Beide übernehmen die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) — Miete mit Betriebskosten sowie Heizung und Warmwasser —, soweit sie angemessen sind. Haushaltsstrom gehört nicht dazu: Den zahlen Sie aus dem Regelbedarf.
Geflüchtete aus der Ukraine: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten Sie derzeit bei Bedürftigkeit Grundsicherungsgeld vom Jobcenter, wenn Sie erwerbsfähig sind, sonst Sozialhilfe vom Sozialamt. Geplant ist ein Bundesgesetz, nach dem Menschen, die ab dem 01.04.2025 eingereist sind, nach einer Übergangszeit stattdessen geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vom Sozialamt erhalten sollen. Stand Oktober 2026 ist es nicht in Kraft. Auch dann würden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung weiter übernommen, sobald Sie das Ankunftszentrum verlassen haben. Fragen Sie Ihr Jobcenter nach Ihrem Fall — und holen Sie in jedem Fall vor der Unterschrift eine schriftliche Zusicherung ein.
Was in Berlin als angemessen gilt
In Berlin legen die AV Wohnen fest, welche Wohnkosten angemessen sind — die Ausführungsvorschriften des Senats; die aktuelle Fassung gilt seit dem 01.01.2026. Das Jobcenter prüft zwei Dinge getrennt: die Bruttokaltmiete, also Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten, und die Kosten für Heizung und Warmwasser. Richtwerte für die Bruttokaltmiete nach Größe der Bedarfsgemeinschaft:
- 1 Person: 449,00 €
- 2 Personen: 543,40 €
- 3 Personen: 668,80 €
- 4 Personen: 752,40 €
- 5 Personen: 903,72 €
- jede weitere Person: + 106,32 €
Für die Heizkosten gelten eigene Grenzwerte, die von der Haushaltsgröße, der Heizungsart und der Größe des Gebäudes abhängen; bei einer neuen Wohnung werden die vom Vermieter kalkulierten Vorauszahlungen zugrunde gelegt. Eine höhere Miete kann in manchen Fällen anerkannt werden: Für Sozialwohnungen gelten etwas höhere Richtwerte, energieeffiziente Wohnungen erhalten einen Klimabonus, in Härtefällen — etwa bei Alleinerziehenden, Menschen über 60 oder mit Behinderung — sind bis zu 10 % mehr möglich, und wer aus einer Not- oder Flüchtlingsunterkunft auszieht oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist, kann bis zu 20 % mehr bekommen. Die Wohnung darf nicht überbelegt sein: in der Regel mindestens 9 m² pro Person und 6 m² pro Kind bis sechs Jahre. Die Werte werden von Zeit zu Zeit angepasst — fragen Sie Ihr Jobcenter nach den aktuellen.
Neu seit Juli 2026: Deckel in der Karenzzeit
Wer erstmals Leistungen bezieht, hat eine Karenzzeit von einem Jahr: In dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die tatsächliche Miete der bewohnten Wohnung, auch wenn sie über dem Richtwert liegt. Seit dem 01.07.2026 gilt das nur noch bis zum Eineinhalbfachen des Richtwerts; mehr wird nur im Einzelfall anerkannt — wenn es unabweisbar ist oder Kinder im Haushalt leben. Liegt die Miete über dem, was die Mietpreisbremse erlaubt, ist der überhöhte Teil nicht geschützt; das Jobcenter fordert Sie dann auf, den Verstoß beim Vermieter zu rügen. Die Karenzzeit gilt nur für die Miete, nicht für die Heizkosten. Und sie ist kein Freibrief für einen Umzug: Für eine neue Wohnung gelten die folgenden Regeln.
Vor der Unterschrift: die Zusicherung
- Bitten Sie den Vermieter um ein schriftliches, persönliches Wohnungsangebot (Mietangebot) — ein Ausdruck des Inserats oder ein Exposé reicht nicht. Darin sollten Wohnfläche, Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Heizungsart und Warmwasserbereitung, Energieeffizienzklasse, beheizte Gebäudefläche und ein Hinweis auf eine Sozialwohnung stehen. Jobcenter haben dafür oft einen Vermieterfragebogen.
- Reichen Sie es zusammen mit dem Antrag auf Zusicherung beim Jobcenter ein und beantragen Sie im selben Zug Kaution und Umzugskosten. Bei einem Umzug innerhalb Berlins entscheidet Ihr bisheriges Jobcenter. Ziehen Sie aus einer anderen Stadt nach Berlin, sichert das Berliner Jobcenter am neuen Wohnort Miete und Kaution zu, über die Umzugskosten entscheidet Ihr bisheriges Jobcenter.
- Das Jobcenter prüft, ob die Miete angemessen ist und — wenn sie höher ist als bisher — ob der Umzug erforderlich ist. Sagen Sie dem Vermieter, dass die Zusicherung beantragt ist, und fragen Sie, wie lange das Angebot gilt.
- Unterschreiben Sie erst, wenn die schriftliche Zusicherung vorliegt. Nach der Unterschrift reichen Sie den Mietvertrag ein, damit die Kaution gezahlt werden kann.
Als erforderlich gilt ein Umzug zum Beispiel, wenn das Jobcenter Sie zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert hat, die Wohnung viel zu klein oder gesundheitsgefährdend ist (etwa durch Schimmel), nach einer Trennung oder wegen einer Arbeit außerhalb Berlins; bei Familien mit Kindern auch beim Auszug aus einer Not- oder Gemeinschaftsunterkunft. Der Wunsch nach einer anderen Wohngegend oder einer besseren Ausstattung reicht in der Regel nicht. Ziehen Sie ohne erforderlichen Grund innerhalb Berlins um, übernimmt das Jobcenter höchstens die bisherige Miete. Wer unter 25 ist, braucht die Zusicherung immer vor der Unterschrift, besonders beim Auszug aus dem Elternhaus — sonst werden die Wohnkosten meist nicht übernommen.
Kaution, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten
- Kaution und Genossenschaftsanteile: nach vorheriger Zusicherung in der Regel als Darlehen, das direkt an Vermieter oder Genossenschaft gezahlt wird. Während des Leistungsbezugs tilgen Sie es durch kleine monatliche Abzüge (meist 5 % des Regelbedarfs); den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution treten Sie an das Land Berlin ab.
- Umzugskosten: nach vorheriger Zusicherung, zum Beispiel für einen Mietwagen, Umzugskartons und die Verpflegung von Helfern; eine Umzugsfirma nur in begründeten Fällen, etwa wegen Alter, Behinderung oder bei Alleinerziehenden mit Kindern, und in der Regel mit drei Kostenvoranschlägen.
- Wohnungsbeschaffungskosten, etwa für eine Schufa-Auskunft: Sie können nach vorheriger Zusicherung übernommen werden; das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
- Doppelte Miete während des Umzugs: nur, wenn sie unvermeidbar ist und vorher zugesichert wurde — meist für einen Monat.
- Erstausstattung: Richten Sie Ihre erste eigene Wohnung ein, etwa nach dem Leben in einer Unterkunft, können Sie Möbel und Haushaltsgeräte gesondert beantragen.
Wenn die Miete zu hoch ist
Liegen Ihre Wohnkosten über dem angemessenen Niveau, teilt Ihnen das Jobcenter das schriftlich mit und fordert Sie zur Senkung auf (Kostensenkungsaufforderung). In der Regel zahlt es die vollen Kosten noch bis zu sechs Monate weiter, danach nur den angemessenen Teil — den Rest müssen Sie aus dem Regelbedarf zahlen. Möglich sind etwa die Untervermietung eines Zimmers (mit Erlaubnis des Vermieters), eine Mietsenkung durch den Vermieter oder ein Umzug. Dokumentieren Sie Ihre Wohnungssuche: Wer intensive Bemühungen nachweist — in Berlin in der Regel mindestens zwei Bewerbungen pro Woche —, kann eine längere Frist bekommen. Wäre ein Umzug teurer als die Ersparnis, verlangt das Jobcenter ihn in der Regel nicht. Kostenlose Beratung bietet die Mieterberatung Ihres Bezirks.
WBS, Wohngeld und Flat-Radar
- Viele Leistungsbeziehende erfüllen die Einkommensgrenzen für einen WBS. Er öffnet den Zugang zu Sozialwohnungen, für die das Jobcenter etwas höhere Richtwerte ansetzt. Hat das Jobcenter Sie zur Kostensenkung aufgefordert, kommt ein WBS mit besonderem Wohnbedarf in Frage.
- Ist Ihr Einkommen etwas zu hoch für Leistungen vom Jobcenter, prüfen Sie, ob Wohngeld in Frage kommt — beides gleichzeitig gibt es nicht.
- Wählen Sie in Ihrem Wohnungsgesuch auf Flat-Radar als Zahlungsart „Jobcenter“: Wir zeigen Ihre Anfrage Vermietern, die Zahlungen von Behörden akzeptieren, und neue passende Inserate können Sie per E-Mail erhalten. Für Privatpersonen ist das kostenlos. Flat-Radar prüft keine KdU-Grenzen — vergleichen Sie die Miete selbst mit den Werten oben; mehr Tipps: Wohnungssuche in Berlin.
- Auf Antrag zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter — das kann Vermieter beruhigen.
Häufige Fehler
- Den Mietvertrag vor der schriftlichen Zusicherung unterschreiben.
- Nur einen Screenshot des Inserats einreichen statt eines schriftlichen Angebots des Vermieters.
- Unrealistisch niedrigen Vorauszahlungen für Betriebs- oder Heizkosten vertrauen: Nach der ersten Jahresabrechnung kann sich die Miete als zu hoch erweisen.
- Kaution oder andere Kosten ohne Zusicherung selbst zahlen und auf eine spätere Erstattung hoffen.
- Die jährliche Betriebskostenabrechnung nicht zügig einreichen: Nachzahlungen werden meist übernommen, wenn die Kosten angemessen sind, und Guthaben mindern Ihre Leistung.
- Die Formalitäten nach dem Einzug vergessen: Melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen an — siehe unseren Ratgeber zur Anmeldung.