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Wohngeld in Berlin: Wer es bekommt, wie viel und wie Sie es beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Hier lesen Sie, wer es in Berlin bekommt, wie viel es ungefähr ist und wie Sie es beantragen.

Aktualisiert: 02.10.2026

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen. Mieterinnen und Mieter erhalten es als Mietzuschuss, Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen, als Lastenzuschuss. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf — aber nur, wenn Sie einen Antrag stellen. In Berlin tragen Bund und Land die Kosten je zur Hälfte. Mit der Reform Wohngeld-Plus hat sich 2023 die Zahl der Haushalte mit Wohngeld ungefähr verdoppelt.

Wer Wohngeld bekommen kann

  • Mieter und Untermieter, die selbst in der Wohnung wohnen und Miete zahlen — auch für ein WG-Zimmer, eine Genossenschaftswohnung oder einen Platz im Heim;
  • Menschen mit Hauptwohnsitz in Berlin, zum Beispiel Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner, Familien und Alleinerziehende;
  • ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsrecht, etwa EU-Bürger oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis — auch Menschen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG;
  • Haushalte, deren Einkommen zusammen mit dem Wohngeld für den Lebensunterhalt reicht; reicht es nicht, sind meist Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt die richtige Hilfe.

Wer kein Wohngeld bekommt

  • Empfänger von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter, von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter vom Sozialamt oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz — ihre Wohnkosten sind dort bereits berücksichtigt;
  • Haushalte, in denen alle Mitglieder dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen könnten, außer wenn diese nur als Darlehen gezahlt werden;
  • Haushalte mit erheblichem Vermögen: in der Regel mehr als 60.000 € für das erste und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied;
  • Haushalte, deren Anspruch unter 10 € im Monat liegen würde.

Lehnt das Jobcenter oder das Sozialamt Ihren Antrag ab, beantragen Sie Wohngeld bis zum Ende des Folgemonats. Dann kann das Wohngeld ab dem Monat beginnen, ab dem die andere Leistung abgelehnt wurde.

Wie viel Wohngeld Sie bekommen können

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen. Eine feste Einkommensgrenze gibt es deshalb nicht. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder abzüglich pauschal je 10 % für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung (sofern Sie diese zahlen) sowie weiterer Freibeträge. Bei der Miete zählt die Miete mit kalten Betriebskosten, aber ohne Heizkosten — und nur bis zu einem Höchstbetrag, der von der Haushaltsgröße und dem örtlichen Mietniveau (Mietenstufe) abhängt. Berlin gehört zur Mietenstufe IV. Höchstbeträge für die Miete in Berlin (seit 2025):

  • 1 Person: 511 €
  • 2 Personen: 619 €
  • 3 Personen: 737 €
  • 4 Personen: 858 €
  • 5 Personen: 982 €
  • jede weitere Person: + 119 €

Bei der Berechnung erhöht eine Klimakomponente diesen Höchstbetrag, außerdem wird ein Pauschalbetrag für die Heizkosten hinzugerechnet — für eine Person derzeit 19,20 € und 110,40 € im Monat. Ende 2025 erhielten Wohngeldhaushalte in Deutschland im Durchschnitt 296 € im Monat. Ihren Anspruch können Sie mit dem offiziellen Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums (BMWSB) auf bmwsb.bund.de schätzen. Über die tatsächliche Höhe entscheidet allein die Wohngeldstelle.

Erhöhung 2025 und Pläne für 2027

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Zum 01.01.2025 stieg es um rund 15 % — im Durchschnitt etwa 30 € im Monat. Die nächste Anpassung stünde zum 01.01.2027 an, doch die Bundesregierung will sie aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel ab 2027 ändern. Im Oktober 2026 lag der Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Verfahren. Nach dem Entwurf bleibt bereits bewilligtes Wohngeld bis zum Ende des Bewilligungszeitraums unverändert — ein Grund mehr, den Antrag nicht aufzuschieben.

So beantragen Sie Wohngeld in Berlin

Sie können online über das ServicePortal service.berlin.de (Dienstleistung „Wohngeld – Mietzuschuss beantragen“) oder auf Papier beantragen. Zuständig ist die Wohngeldstelle im Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen: Schicken Sie den Papierantrag per Post dorthin oder geben Sie ihn in einem Bürgeramt Ihres Bezirks ab. Die Vordrucke gibt es auf berlin.de und im Bürgeramt. Fügen Sie Kopien bei von:

  • den Ausweisdokumenten aller Personen, die in der Wohnung leben, und bei Nicht-EU-Bürgern dem Aufenthaltstitel;
  • dem Mietvertrag und späteren Schreiben zu Mieterhöhungen;
  • Nachweisen über die Mietzahlungen der letzten drei Monate, zum Beispiel Kontoauszügen;
  • Einkommensnachweisen aller Haushaltsmitglieder: Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheiden, Bescheiden über Arbeitslosengeld oder andere Leistungen;
  • falls zutreffend Nachweisen über Werbungskosten, eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad.

Fristen, Bearbeitungszeit und Änderungen

  • Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem Ihr Antrag bei der Behörde eingeht — nicht für frühere Monate. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich; fehlende Unterlagen können Sie in der Regel nachreichen.
  • Die Bearbeitung dauert: 2025 brauchten die Berliner Wohngeldstellen im Durchschnitt 12 bis 15 Wochen, manche Bezirke länger. Nach der Bewilligung wird das Wohngeld rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt, bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen für bis zu 24 Monate. Für die Zeit danach stellen Sie etwa zwei Monate vor Ablauf einen Weiterleistungsantrag.
  • Melden Sie Änderungen unverzüglich: wenn Sie umziehen, jemand auszieht, Ihre Miete um mehr als 15 % sinkt, Ihr Einkommen um mehr als 15 % steigt oder jemand im Haushalt Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beantragt. Zu Unrecht gezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
  • Steigt Ihre Miete um mehr als 10 %, sinkt Ihr Einkommen um mehr als 10 % oder wächst Ihr Haushalt, können Sie eine Neuberechnung beantragen — das Wohngeld kann dann steigen.

Wohngeld, WBS, Jobcenter und weitere Hilfen

  • WBS: Der Wohnberechtigungsschein öffnet den Zugang zu Sozialwohnungen, Wohngeld ist Geld für die Miete. Sie können beides haben, beantragen es aber getrennt — siehe unseren Ratgeber zum WBS.
  • Jobcenter: Reicht Ihr Einkommen auch mit Wohngeld nicht zum Leben, ist Grundsicherungsgeld womöglich die richtige Leistung. Lesen Sie, was das Jobcenter bei der Miete übernimmt.
  • Familien: Wohngeld lässt sich mit dem Kinderzuschlag der Familienkasse kombinieren, und Kinder können Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
  • Berlin-Ticket S: Mit dem Wohngeldbescheid können Sie und die darin berücksichtigten Haushaltsmitglieder das Sozialticket und Ermäßigungen nutzen, etwa in Museen und Schwimmbädern.
  • Wohnungssuche: Lesen Sie, wie Sie eine Wohnung in Berlin finden, und erstellen Sie ein kostenloses Wohnungsgesuch auf Flat-Radar.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge können sich ändern und je nach Stadt abweichen – prüfen Sie die offiziellen Websites.

Weitere Ratgeber