Wann Sie sie brauchen
Wer in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden (Anmeldung). Dafür brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers – des Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person, etwa der Hausverwaltung. Der Vermieter muss sie Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen (§ 19 Bundesmeldegesetz). Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Anmeldung.
So füllen Sie sie aus
- Tragen Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung genau so ein wie im Mietvertrag. Ist die unterschreibende Person nicht der Eigentümer, geben Sie – soweit bekannt – auch Name und Anschrift des Eigentümers an.
- Nennen Sie alle Personen, die einziehen und sich anmelden müssen, einen Namen pro Zeile, so geschrieben wie im Pass.
- Tragen Sie das tatsächliche Einzugsdatum ein, nicht das Datum des Mietvertrags.
Unterschrift und nächste Schritte
Unterschreiben darf nur der Vermieter oder die von ihm beauftragte Person, nicht Sie selbst. Viele Hausverwaltungen melden die Bestätigung auch direkt elektronisch an die Meldebehörde und geben Ihnen dafür einen Code. Zum Termin im Bürgeramt bringen Sie die unterschriebene Bestätigung, Ihren Pass oder Personalausweis und das Anmeldeformular mit.
Verweigert der Vermieter die Bestätigung oder meldet sich nicht, informieren Sie das Bürgeramt: Der Vermieter ist zur Bestätigung verpflichtet und kann sonst ein Bußgeld bekommen.