Kündigungsfrist
Bei einem normalen unbefristeten Mietvertrag kündigen Mieter mit drei Monaten Frist (§ 573c BGB). Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, zählt dieser Monat mit: Zugang bis zum dritten Werktag im März beendet das Mietverhältnis zum 31. Mai. Samstage zählen dabei nicht als Werktage, und Feiertage sind je nach Bundesland verschieden, also schicken Sie den Brief einige Tage früher ab. Das Formular schlägt das Ende ab heute vor; maßgeblich ist der Tag, an dem der Brief beim Vermieter ankommt.
Manche Verträge schließen die Kündigung für eine Zeit aus (Kündigungsverzicht, höchstens vier Jahre) oder sind befristet. Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag; unser Ratgeber zur Kündigung des Mietvertrags erklärt diese Fälle und die Sonderkündigungsrechte.
Form: Papier und Unterschriften
- Die Kündigung muss auf Papier und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). E-Mail, Fax, WhatsApp oder ein eingescannter Brief reichen nicht.
- Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle die Kündigung unterschreiben. Tragen Sie einen Namen pro Zeile ein; das PDF hat für jeden eine Unterschriftszeile.
- Richten Sie den Brief an den Vermieter aus dem Mietvertrag oder an die Hausverwaltung, wenn sie für ihn handelt.
So verschicken Sie die Kündigung
Sie müssen beweisen können, wann der Brief angekommen ist. Übergeben Sie ihn persönlich vor einem Zeugen, der den Inhalt kennt, oder schicken Sie ihn rechtzeitig vor dem dritten Werktag per Einwurf-Einschreiben. Behalten Sie eine Kopie.
Planen Sie den Auszug früh: Übergabetermin vereinbaren, Fotos und Zählerstände festhalten und lesen, wie Sie Ihre Kaution zurückbekommen.