Wann Sie schreiben
Der Vermieter darf sich eine angemessene Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegen Sie hat, oft bis zu etwa sechs Monate; steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, darf er einen angemessenen Teil bis dahin zurückbehalten. Haben Sie einige Wochen nach der Übergabe nichts gehört, fordern Sie die Kaution schriftlich zurück. Was abgezogen werden darf, erklärt unser Ratgeber Kaution zurückbekommen.
Was der Brief verlangt
- Abrechnung der Kaution und Auszahlung einschließlich Zinsen auf Ihr Konto bis zu einer Frist (meist zwei Wochen).
- Eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen, falls der Vermieter etwas einbehalten will.
- Einen Nachweis über die Anlage der Kaution und die Zinsen.
Was Sie brauchen
Die Höhe der Kaution, das Datum der Wohnungsrückgabe (wie im Übergabeprotokoll) und das Konto für die Auszahlung. Prüfen Sie die IBAN genau: Das Formular kontrolliert ihre Prüfziffern.
Schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben und behalten Sie eine Kopie. Zahlt der Vermieter nicht, helfen der Mieterverein oder das Amtsgericht; der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren.