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Kaution zurückfordern: kostenlose Vorlage für Mieter

Sie sind ausgezogen und die Kaution ist noch nicht zurück? Das Formular unten erstellt einen Brief, mit dem Sie den Vermieter auffordern, über die Kaution abzurechnen und sie samt Zinsen bis zu einer Frist zu überweisen.

Aktualisiert: 05.10.2026

Ihre Angaben ausfüllen

Der Brief ist auf Deutsch, weil er an einen deutschen Vermieter oder eine deutsche Behörde geht. Bitte verwenden Sie lateinische Buchstaben.

Sie (Mieter)

Ein Name pro Zeile, wie im Mietvertrag. Alle Genannten unterschreiben den Brief.

Vermieter oder Hausverwaltung
Die Wohnung

Zum Beispiel «3. OG links» oder eine Wohnungsnummer.

Einzelheiten

Meist zwei Wochen.

Bankverbindung

Drucken Sie das PDF aus, unterschreiben Sie es handschriftlich und versenden Sie es so, dass Sie den Zugang nachweisen können.

Ihre Angaben werden nirgends gespeichert oder übermittelt: Das PDF wird in Ihrem Browser erstellt.

Wann Sie schreiben

Der Vermieter darf sich eine angemessene Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegen Sie hat, oft bis zu etwa sechs Monate; steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, darf er einen angemessenen Teil bis dahin zurückbehalten. Haben Sie einige Wochen nach der Übergabe nichts gehört, fordern Sie die Kaution schriftlich zurück. Was abgezogen werden darf, erklärt unser Ratgeber Kaution zurückbekommen.

Was der Brief verlangt

  • Abrechnung der Kaution und Auszahlung einschließlich Zinsen auf Ihr Konto bis zu einer Frist (meist zwei Wochen).
  • Eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen, falls der Vermieter etwas einbehalten will.
  • Einen Nachweis über die Anlage der Kaution und die Zinsen.

Was Sie brauchen

Die Höhe der Kaution, das Datum der Wohnungsrückgabe (wie im Übergabeprotokoll) und das Konto für die Auszahlung. Prüfen Sie die IBAN genau: Das Formular kontrolliert ihre Prüfziffern.

Schicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben und behalten Sie eine Kopie. Zahlt der Vermieter nicht, helfen der Mieterverein oder das Amtsgericht; der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren.

Eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie, ob sie zu Ihrem Fall passt; fragen Sie im Zweifel einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

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