Warum schriftlich
Als Mieter müssen Sie dem Vermieter Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Sonst können Sie das Recht auf Mietminderung verlieren und für Schäden haften, die sich dadurch verschlimmern. Ein Brief lässt sich später beweisen, ein Telefonat nicht.
Was hineingehört
- Beschreiben Sie jeden Mangel genau: wo, was und seit wann. Ein Mangel pro Zeile.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung, meist etwa zwei Wochen. Bei Notfällen wie einer ausgefallenen Heizung im Winter oder Wasser aus der Decke rufen Sie sofort den Vermieter oder den Notdienst an und setzen eine deutlich kürzere Frist.
- Machen Sie Fotos mit Datum und heben Sie Nachrichten zum Mangel auf.
Mietminderung
Beeinträchtigt ein Mangel die Nutzung der Wohnung spürbar, ist die Miete für diese Zeit kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Wie stark, hängt vom Mangel ab und ist oft umstritten. Im Brief steht deshalb, dass Sie die Miete nur unter Vorbehalt zahlen und sich eine Minderung vorbehalten. Kürzen Sie die Miete nicht einfach selbst, sondern lassen Sie sich vorher vom Mieterverein oder einem Anwalt beraten.
So verschicken Sie den Brief
Unterschreiben Sie den Brief und schicken Sie ihn so, dass Sie den Zugang beweisen können: per Einwurf-Einschreiben oder persönlich vor einem Zeugen. Behalten Sie eine Kopie.