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Mängelanzeige an den Vermieter: kostenlose Vorlage

Heizung kaputt, Schimmel an der Wand, Fenster undicht? Melden Sie den Mangel schriftlich. Das Formular unten erstellt einen Brief mit Frist zur Beseitigung, den Sie ausdrucken, unterschreiben und abschicken.

Aktualisiert: 05.10.2026

Ihre Angaben ausfüllen

Der Brief ist auf Deutsch, weil er an einen deutschen Vermieter oder eine deutsche Behörde geht. Bitte verwenden Sie lateinische Buchstaben.

Sie (Mieter)

Ein Name pro Zeile, wie im Mietvertrag. Alle Genannten unterschreiben den Brief.

Vermieter oder Hausverwaltung
Die Wohnung

Zum Beispiel «3. OG links» oder eine Wohnungsnummer.

Einzelheiten

Ein Mangel pro Zeile: wo, was und wie er Sie beeinträchtigt.

Meist etwa zwei Wochen; im Notfall kürzer.

Drucken Sie das PDF aus, unterschreiben Sie es handschriftlich und versenden Sie es so, dass Sie den Zugang nachweisen können.

Ihre Angaben werden nirgends gespeichert oder übermittelt: Das PDF wird in Ihrem Browser erstellt.

Warum schriftlich

Als Mieter müssen Sie dem Vermieter Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Sonst können Sie das Recht auf Mietminderung verlieren und für Schäden haften, die sich dadurch verschlimmern. Ein Brief lässt sich später beweisen, ein Telefonat nicht.

Was hineingehört

  • Beschreiben Sie jeden Mangel genau: wo, was und seit wann. Ein Mangel pro Zeile.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung, meist etwa zwei Wochen. Bei Notfällen wie einer ausgefallenen Heizung im Winter oder Wasser aus der Decke rufen Sie sofort den Vermieter oder den Notdienst an und setzen eine deutlich kürzere Frist.
  • Machen Sie Fotos mit Datum und heben Sie Nachrichten zum Mangel auf.

Mietminderung

Beeinträchtigt ein Mangel die Nutzung der Wohnung spürbar, ist die Miete für diese Zeit kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Wie stark, hängt vom Mangel ab und ist oft umstritten. Im Brief steht deshalb, dass Sie die Miete nur unter Vorbehalt zahlen und sich eine Minderung vorbehalten. Kürzen Sie die Miete nicht einfach selbst, sondern lassen Sie sich vorher vom Mieterverein oder einem Anwalt beraten.

So verschicken Sie den Brief

Unterschreiben Sie den Brief und schicken Sie ihn so, dass Sie den Zugang beweisen können: per Einwurf-Einschreiben oder persönlich vor einem Zeugen. Behalten Sie eine Kopie.

Eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie, ob sie zu Ihrem Fall passt; fragen Sie im Zweifel einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

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